24-Stunden-Lieferantenwechsel

Ab 06.06.2025 – schneller, einfacher, digital

 

Was ist der 24h-Lieferantenwechsel?

Neuregelung beim Anbieterwechsel und Umzug – was Sie ab dem 6. Juni 2025 wissen sollten

Ab dem 6. Juni 2025 gilt bundesweit eine neue Regelung: Wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten, läuft die technische Abwicklung in der Regel innerhalb von 24 Stunden – schnell, automatisiert und transparent. Das gilt sowohl bei einem regulären Anbieterwechsel als auch beim Ein- oder Auszug.

Was bedeutet das für Sie?

Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, müssen Ihre Angaben vollständig und korrekt sein. Das betrifft vor allem:

  • Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
  • Ihren Zählerstand (am besten mit Foto)
  • Rechtzeitige Meldung bei Umzug oder Anbieterwechsel

Die Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Die MaLo-ID ist sozusagen die Adresse Ihres Stromanschlusses im Energienetz. Sie finden sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Ohne MaLo-ID kann kein automatisierter Wechsel stattfinden. Sie haben sie nicht zur Hand? Dann helfen wir gerne weiter.

Was ist beim Umzug wichtig?

Ab dem 06.06.2025 dürfen Ein- und Auszüge nicht mehr rückwirkend gemeldet werden. Daher ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig informieren:

  • Einzug: Ohne rechtzeitige Anmeldung landet man in der Grundversorgung – meist teurer.
  • Auszug: Ohne Abmeldung bleibt der Vertrag bestehen, auch wenn Sie schon ausgezogen sind.

Checkliste: So geht’s richtig

  • MaLo-ID bereithalten
  • Zählerstand zum Stichtag ablesen & fotografieren
  • Wechsel oder Umzug mindestens 14 Tage vorher melden
  • Kundenportal oder Formular nutzen

Fragen & Antworten

Was ist der Unterschied zwischen technischem Wechsel und Vertragsbeginn?

Der technische Wechsel erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Der Vertragsbeginn hängt weiterhin von Ihrer Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter ab.

Ich habe keine MaLo-ID – was tun?

Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, die richtige Kennung über den Netzbetreiber zu ermitteln.

Gilt das auch für Gasverträge?

Nein, die neue Regelung betrifft derzeit ausschließlich Stromverträge.

Ihr Kontakt zu uns

Wir beraten Sie gerne persönlich – telefonisch, vor Ort oder digital.