Umlagenprivilegierung nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Bestimmte Letztverbraucher können unter festgelegten Voraussetzungen eine Entlastung bei gesetzlichen Umlagen nach dem
Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beantragen.
Für die Inanspruchnahme ist eine Basismeldung erforderlich. Mit dem Formular werden die relevanten Angaben zur Entnahmestelle übermittelt.
Was müssen Sie tun?
Bitte laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie es anschließend an die
Stadtwerke Winnenden GmbH.
Wichtiger Hinweis für Wärmepumpen
Diese Meldung betrifft insbesondere elektrisch betriebene Wärmepumpen. Voraussetzung für die Entlastung ist eine
separate Messung der Wärmepumpe (z. B. eigener Zählpunkt).
Ohne separate Messung kann die Entlastung nicht berücksichtigt werden.
Wohin senden Sie das Formular?
Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail an:
vertrieb@stadtwerke-winnenden.de
Wer prüft die Angaben?
Die Prüfung und Feststellung der Privilegierung erfolgt durch den zuständigen Netzbetreiber.
Formular herunterladen
Formular zur Basismeldung nach EnFG herunterladen
Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.



