Fragen zur Erdgasbelieferung.

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Wie erfolgt die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden?
Erdgas wird am Zähler in Kubikmetern (m³) nach seinem Volumen gemessen und dann rechnerisch auf Basis des Regelwerks des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), Arbeitsblatt G 685, in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Dabei spielt der Energiegehalt des Naturproduktes Erdgas im Abrechnungszeitraum sowie der an der Abnahmestelle vorhandene tatsächlich Druck eine Rolle.

Wie die genaue Umrechnung erfolgt, wird Ihnen auf unserer Abrechnung immer erläutert oder Sie wenden sich an unseren Kundenservice, der Ihnen Ihre Fragen unter der Rufnummer 07195 924160 gerne erläutert.

Darf ich steuerbegünstigtes Erdgas auch als Kraftstoff verwenden?
Nein. Heizgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Wie bezahle ich die monatlich fälligen Abschlagsbeträge?
Wir bitten um Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Meine Bankverbindung hat sich geändert. Was muss ich veranlassen?
Teilen Sie uns bitte so schnell wie möglich Ihre neue Bankverbindung mit. Dies verhindert Kosten, die durch Rücklastschriften auftreten könnten.

Wir stehen Ihnen gerne auch per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Kontaktdaten:
Stadtwerke Winnenden GmbH
Tel.: 07195 924160
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-winnenden.de