Standrohre
Die Mietsätze für Standrohrzähler betragen:
- Jahresmiete: 237,00 €
- Monatsmiete: 22,50 €
- Tagesmiete: 5,90 €
zzgl. MwSt. // Ab dem drittem Miettag wird die Monatsmiete in Ansatz gebracht.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Rückgabe des Standrohres. Der Standrohrzähler ist grundsätzlich am 15.12. des Mietjahres bei der Stadtwerke Winnenden GmbH ohne besondere Aufforderung abzugeben.
Sollte der Standrohrzähler zu diesem Zeitpunkt nicht eingehen, behält sich die Stadtwerke Winnenden GmbH vor, nach 4 Wochen den Neupreis für den Standrohrzähler mit Zubehör einschließlich geschätzten Wasserverbrauchs in Rechnung zu stellen.
Vor Ausgabe eines Standrohres ist bei der Stadtwerke Winnenden GmbH ein Betrag von 200,00 € zu hinterlegen. Bei Abgabe des Standrohres wird der Hinterlegungsbetrag umgehend ausbezahlt, soweit eine Verrechnung von Schäden am Standrohr und Wasserverbrauch nicht erforderlich werden.
Bauwasser
Der Anschluss von Anlagen zum Bezug von Bauwasser ist bei der Stadtwerke Winnenden GmbH vor Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Der Antragsteller hat der Stadtwerke Winnenden alle für die Herstellung und Entfernung des Bauwasseranschlusses entstehenden Kosten zu erstatten.
Der Bauwasseranschluss wird wie folgt in Rechnung gestellt:
- Monatsmiete: 6,00 €
Verbrauch nach Ablesung Bauwasserzähler pro m3:
- Frischwasser 2,70 €
zzgl. MwSt. // Monatsmiete und Verbrauch ergeben den Rechnungsbetrag.
Anschluss an die Wasserversorgung
Bei Änderungen oder Neubauten (Erschließungen) erhalten Sie ein Dokument „Antrag auf Wasserversorgung“ ausgehändigt. Diesen Antrag reichen Sie zusammen mit den dafür notwendigen Unterlagen bei den Stadtwerken Winnenden ein. Sie erhalten daraufhin eine Genehmigung zur Herstellung/Änderung eines Anschlusses an das Wasserversorgungsnetz.
Plananfragen
Angaben zum Bestand der Wasserleitung für Bauvorhaben können Sie telefonisch unter 07195 9241-12 oder per E-Mail an
Planauskunft@Stadtwerke-Winnenden.de
erhalten.
Wasseruhr / Wasserzähleranlage
Die Wasseruhr, fachlich korrekt Wassermesser genannt, misst den Wasserverbrauch der nachgeschalteten Entnahmestellen. Sie wird einmal pro Jahr vom Mieter oder Eigentümer abgelesen. Jedem Haushalt werden hierfür Ablesekarten zugeschickt, in denen der Zählerstand notiert werden muss. Anschließend wird die Ablesekarte an die Stadtwerke Winnenden GmbH zurückgesendet.
Wasseruhren sind geeicht und müssen laut Eichgesetz alle 6 Jahre ausgetauscht werden. Dies wird von der Stadtwerke Winnenden GmbH durchgeführt.
Im Zuge dieses Austausches wird auch gleichzeitig die Wasseranlage überprüft. Sollten hier Mängel oder fehlende Einbauten festgestellt werden, sind diese vom Eigentümer zu beseitigen. Hierzu wird dem Eigentümer ein Inspektionsbericht ausgehändigt mit dem Hinweis, die genannten Mängel bis spätestens drei Monate nach Ausstellung von einem von der Handwerkskammer zugelassenen Installationsbetrieb beseitigen zu lassen und nach Erledigung die Stadtwerke Winnenden GmbH schriftlich zu informieren.
Der Rückflussverhinderer ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Gebäude, das an eine zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen ist muss mit einem Rückflussverhinderer gesichert sein.
1. | Absperrarmatur (Eingangsventil) | 2. | geeichter Wasserzähler | |||
3. | Wasserzählerbügel | 4. | Absperrventil kombiniert mit Rückflussverhinderer, Prüfschraube u. Entleerung | |||
5. | Plombierschelle |
- Absperrarmatur (Eingangsventil)
- geeichter Wasserzähler
- Wasserzählerbügel
- Absperrventil kombiniert mit Rückflussverhinderer, Prüfschraube u. Entleerung
- Plombierschelle