Wichtige Kundeninformation: Anpassung der Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1. April 2024
Nach einer temporären Senkungsphase wird der Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen ab dem 1. April 2024 wieder auf den regulären Satz von 19% angehoben. Diese Änderung folgt dem Wachstumschancengesetz zur Senkung des Umsatzsteuersatzes, welches eine Reduktion des Steuersatzes auf 7% vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 vorsah.
Was bedeutet dies für Sie?
Ab dem 1. April 2024 werden alle Gas- und Wärmelieferungen wieder mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19% berechnet. Dies betrifft sowohl neue als auch bestehende Lieferverträge.
Wir setzen das Stichtagsmodell zur Umsatzsteuerberechnung für unsere Energieversorgungsleistungen ein,was Ihnen eine vereinfachte Abrechnung ohne die Notwendigkeit zur Einreichung von Zählerständen bei steuerlichen Änderungen ermöglicht.
Das Stichtagsmodell beruht auf dem Grundsatz, dass der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (31.12) gültige Umsatzsteuersatz für die gesamte Abrechnungsperiode Anwendung findet.
Diese Methode ermöglicht eine unkomplizierte und transparente Anpassung an steuerliche Veränderungen, ganz ohne Mehraufwand für Sie.
Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass das Stichtagsmodell bereits bei der Umsatzsteuersenkung vom 01. Oktober 2022 zur Anwendung kam.
Hierbei wurde der reduzierte Steuersatz konsequent für das gesamte Jahr 2022 angewendet.
Sollten Sie Fragen zu dieser Änderung haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie weiterhin zuverlässig mit Energie zu versorgen