Verbraucherfalle Kaltakquise– Vorsicht vor unerlaubter Telefonansprache!
Die Stadtwerke Winnenden möchten die Öffentlichkeit über eine zunehmende Gefahr durch unerlaubte Telefonansprache, bekannt als Kaltakquise, aufklären. Die Bundesnetzagentur hat aufgrund dieser illegalen Praktiken im Jahr 2023 Bußgelder in Höhe von 1,435 Milliarden Euro verhängt. Diese Anrufe zielen darauf ab, unsere Kunden zu einem Wechsel ihres Energieversorgers zu bewegen, oft mit dem Versprechen erheblicher Einsparungen. Erfahrungsgemäß enden diese Versprechen jedoch häufig in höheren Kosten für die Betroffenen.
Schützen Sie sich vor dieser Masche:
- Dokumentation: Notieren Sie das Datum, den Namen des Unternehmens sowie der anrufenden Person und die Telefonnummer.
- Persönliche Daten: Geben Sie keine sensiblen Informationen wie Zählernummer oder Bankverbindung telefonisch heraus.
- Vertragsabschluss: Ein gültiger Vertrag kann nicht allein durch ein Telefonat zustande kommen. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.
Ihr Widerrufsrecht:
- Sollten Sie einem Vertrag am Telefon zugestimmt haben, erinnern wir Sie an Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht ab dem Erhalt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, von dem Vertrag zurückzutreten, sollte dies notwendig sein.
Wir unterstützen Sie:
Die Stadtwerke Winnenden stehen allen Kunden, die von unerlaubter Telefonansprache betroffen sind, mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um gemeinsam zu prüfen, ob das telefonisch unterbreitete Angebot seriös ist.
Kontakt für Rückfragen: Stadtwerke Winnenden Telefon: 07195/92 41-60
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-winnenden.de Web: www.stadtwerke-winnenden.de
Gemeinsam sorgen wir für Transparenz und schützen unsere Kunden vor irreführenden Geschäftspraktiken.
Ihre Stadtwerke Winnenden