Gasnetz

Detaillierte Angaben zu Anschluss, Nutzung, Betrieb u.v.m.

Länge des Gasleitungsnetzes nach Druckstufen

Gesamtlänge                                                          56,4 km

davon Hochdruck (>1bar)                                        0 km

davon Mitteldruck (>0,1 -1 bar)                         56,4 km

davon Niederdruck (<0,1 bar)                                  0 km

Länge des Gasleitungsnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen:
  • Keine entsprechenden Leitungen vorhanden.
Leistungsdurchmesser für Leitungen mit einem Nenndruck ab 16 bar:
  • Keine entsprechenden Leitungen vorhanden.
Zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen:

26,918 MW         08.02.2023 07:00

Gesamtanzahl der Ausspeisepunkte:     1648

davon Ausspeisepunkte Hochdruck:                        0

davon Ausspeisepunkte Mitteldruck:                1648

davon Ausspeisepunkte Niederdruck:                     0

Durch Weiterverteiler und Letztverbraucher entnommene Jahresarbeit:   68.217.426,07 kWh
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Am 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) in Kraft getreten.

Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge im Niederdruck, die mit der Stadtwerke Winnenden GmbH seit dem 8. November 2006 neu abgeschlossen wurden, als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse im Niederdruck.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Winnenden GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Technische Anschlussbedingungen und Mindestanforderungen

Die technischen Anschlussbedingungen und die Mindestanforderungen zum Netzanschluss in Niederdruck können den folgenden Erläuterungen entnommen werden.

Technische Mindestanforderungen an Netzanschluss DVGW Arbeitsblatt G 2000

Verträge für den Netzanschluss und Anschlussnutzung

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen einem Anschlussnehmer und der Stadtwerke Winnenden GmbH abgeschlossen.

Gemäß NDAV ist für die Anschlussnutzung in Niederspannung kein gesonderter Anschlussnutzungsvertrag erforderlich.

Die Stadtwerke Winnenden GmbH stellt einen Mustervertrag und die dazugehörige Anfrage zur Herstellung für den Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Energieversorgungsnetz zur Verfügung.

Bedingungen Netzzugang

Der Netznutzungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber Stadtwerke Winnenden GmbH und dem Transportkunde regelt den Zugang zum Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Winnenden GmbH.

Die Stadtwerke Winnenden verwenden den jeweils gültigen Mustervertrag gemäß Kooperationsvereinbarung.

Die Stadtwerke Winnenden sind seit dem 01.01.2018 kein Wiederverkäufer für die Sparte Gas.

Dienstleistungsvollmacht für Netzbetreiber

Erdgasliefererbescheinigung

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas/Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bis 31.12.2024

Netznutzungsvertrag

Verfahrensspezifische Parameter SLP

Netzentgelte

Mit den Netznutzungsentgelten wird die Nutzung der Netzebenen des Netzbetreibers, sowie aller vorgelagerten Netzebenen abgegolten. Die Berechnung der Netzentgelte ist in der Gasnetzentgeltverordnung festgeschrieben.

Preisblatt Netznutzung 2025

Preisblatt Netznutzung 2024

Preisblatt Netznutzung 2023

Preisblatt Netznutzung 2022

Messstellenverträge

Gemäß § 21 b EnWG kann auf Wunsch eines Anschlussnutzers im Netz der Stadtwerke Winnenden GmbH der Einbau, der Betrieb und die Wartung von Messeinrichtungen und die Messung in Messstellen von einem Dritten Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchgeführt werden.

Mit der am 09.09.2010 in Kraft getretenen Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK 6-09-034; BK 7-09-001) ist für das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und dritten Messstellenbetreibern der Abschluss standardisierter Rahmenverträge vorgesehen.

Am 23.08.2017 wurde die Anpassung dieser Musterverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende durch die Bundesnetzagentur beschlossen.

Marktkommunikation

Reklamationen

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Reklamationen oder Beschwerden

können an unseren Kundenservice gerichtet werden:

Kundenzentrum

Ecke Schloßstraße / Wallstraße · 71364 Winnenden
Direkt am Winnender Rathaus

Tel.: 07195 924160
Fax: 07195 924165
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-winnenden.de

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 800153105
Bonn

Telefon: Mo.-Fr. von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
030 22480500 oder 01805 101000
Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Telefax: 030  22480323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Zur Beilegung von Streitigkeiten

Nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser
Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 030 27572400
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Online Streitbeilegung

Verbraucher haben die Möglichkeit, ab dem 15.02.2016 über die Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Service

Angaben zum Bestand der Gasleitung für Bauvorhaben können Sie telefonisch unter 07195 9241-12 oder per E-Mail an plananfragen-stadtwerke@winnenden.de erhalten.

Gasantrag